Ford Mustang I
Mindestalter: 25 Jahre
Führerschein: min. 5 Jahre
4,7 l (289 cui) V8
max 4 Personen

Automatikgetriebe
Ein 1966er Mustang Oldtimer Cabrio! Ein ganz
besonderer Klassiker mit viel Stil und hohem Sympathiefaktor sowie
der Beginn einer eigenen Autoklasse - den “Pony Cars”.
Stilecht zeigt sich unser Cabrio in seiner Originalfarbe, einem hellen
Verdeck und der, für die damalige Zeit, sehr umfangreichen Pony-
Ausstattungslinie.
Nicht in Bilder zu fassen ist der unglaubliche Sound der 289cui V8 Motoren, die schon von Weitem diese Traumautos ankündigen.
You’re ahead in a Ford all the way!
besonderer Klassiker mit viel Stil und hohem Sympathiefaktor sowie
der Beginn einer eigenen Autoklasse - den “Pony Cars”.
Stilecht zeigt sich unser Cabrio in seiner Originalfarbe, einem hellen
Verdeck und der, für die damalige Zeit, sehr umfangreichen Pony-
Ausstattungslinie.
Nicht in Bilder zu fassen ist der unglaubliche Sound der 289cui V8 Motoren, die schon von Weitem diese Traumautos ankündigen.
You’re ahead in a Ford all the way!

- Hersteller: Ford
- Modell: Mustang I
- Karosserie: Convertible (Cabrio)
- Baujahr: 1966
- Motor: 289 cui (4,7 l) V8
- Geschwindigkeit: 65 MPH
- Sitzplätz: 4
- Anhängerkupplung: Nein
- Navigationsgerät: Nein
Ausstattung
- Cabrio mit hydraulischer Verdeckbetätigung
- "Pony"-Ausstattung
- Servolenkung
- Weißwandreifen
- Radio
Besonderheit
-
Rückhaltesysteme: Für Oldtimer, die vor dem 1. April 1970 erstmals zugelassen wurden, gilt eine Ausnahme von der Anschnallpflicht. Sie sind in den sogenannten Übergangsvorschriften zu Paragraph 35 a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) definiert.Demnach entfällt die Anschnallpflicht, wenn keine vorgeschriebenen Sicherheitsgurte vorhanden sind, die angelegt werden könnten.Daraus ergeben sich jedoch strengere Vorschriften zur Beförderung von Kindern mit einem Oldtimer. Nach Paragraph 21, Absatz 1b der StVZO dürfen Kinder unter drei Jahren nicht mit einem Kfz befördert werden, wenn keine Sicherheitsgurte vorhanden sind. Kinder unter einer Körperlänge von 150 Zentimetern dürfen nur auf den Rücksitzen mitfahren. Sind dort ebenfalls keine Gurte zu finden, dürfen Kinder unter zwölf Jahren nicht befördert werden.
Nichtraucherfahrzeug



