FAQ
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Serviceteam
Für Rückfragen zu diesem wichtigen Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Um rechtskonform eine Autovermietung betreiben zu können, müssen die Vermietfahrzeuge als Selbstfahrervermietfahrzeug bei der Zulassungsstelle zugelassen (und zwingend im Fahrzeugschein eingetragen) und auch mit einer Selbstfahrervermietversicherung versichert werden. Da die Nutzung innerhalb einer Autovermietung sehr schadenssensibel ist, gibt es nur wenige Versicherer die dieses Risiko übernehemen oder z.B. nur einige Klassen versichern,Sportwagen z.B. nicht. Versicherer, die dieses Risiko abdecken, berechnen höhere Prämien (in unserem Fall zwischen 280 und 699 EURO je Fahrzeug und Monat) und vereinbaren entsprechende Selbstbeteiligungen, Mindestalter des Fahreres oder Fahrerfahrung.
In allen unseren Tarifen ist die Selbstfahrervermietversicherung bereits enthalten. Für Detailfragen hierzu, steht Ihnen unser Serviceteam gerne zur Verfügung.
Wenn Sie es nicht zum vereinbarten Termin zur Übergabe schaffen, rufen Sie uns bitte an, damit wir eine neue Übergabezeit vereinbaren können. Wir bemühen uns zwar immer um eine möglichst schnelle Lösung und bestätigen Ihnen den nächsten Übergabetermin umgehend, sind jedoch unter Umständen durch weitere Kunden oder Termine wie z.B. Fahrzeuglieferung, etc., zeitlich möglicherweise etwas limitiert. Bei Verschiebung der Übergabezeit, die wir nicht zu verantworten haben, kann die Rückgabezeit leider nicht ebenfalls verschoben werden.
Wenn Sie den Rückgabetermin nicht einhalten können, freuen wir uns ebenso über Ihren Anruf um uns die Planung zu erleichtern und z.B. weitere Kunden darüber zu informieren, dass ihr Fahrzeug unter Umständen nicht wie vereinbart zur Verfügung stehen wird. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir daher bei verspäteter Rückgabe den vereinbarten Zuschlag berechnen. Bitte beachten Sie, dass Rückgaben ausschließlich während unserer Öffnungszeiten erfolgen und keine Rückgabe ohne unsere Mitarbeiter stattfinden kann.
Alternativ ist das Parken auf der Wiesenstraße als auch auf der Clarissenstraße (beide fußläufig und direkt an den Business Park angrenzend) kostenfrei.
Von allen im Mietvertrag genannten Fahrern/der Fahrerinnen benötigen wir zusätzlich zum Personalausweis noch den Führerschein (siehe auch "Dokumentation der Dokumentenkontrolle von Mietern und Fahrern" in unserer Datenschutzerklärung).
Sollten Sie einen unserer Gutscheine oder den eines Erlebnispartners einlösen, benötigen wir diesen, bzw. das Erlebnisticket im Original bzw., bei Onlinekauf, ausgedruckt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Servicecenter.
- Wir desinfizieren die Oberflächen unsere Fahrzeuge (Sitze, Türgriffe, Fensterheber, Lenkrad, Armaturenbrett, Mittelkonsole, Schaltung, etc.) nach jeder Vermietung mit viruzidem Desinfektionsmittel
- Wir und alle Mitarbeiter unterziehen sich einem wöchentlichen Schnelltest
- Nur Mieter und Fahrer (max. 2 Personen) unserer Fahrzeuge haben für Übergabe/Rücknahme Zutritt zu unserem Gelände
- Der Mindestabstand zwischen uns und unseren Kunden soll min. 1,50 Meter betragen Der Mieter muß in Kenntnis der "Corona"-Pandemie Anordnungen und Erlasse der Behörden befolgen. Einen Überblick über die Erlasse und Verordnungen des Landes NRW finden Sie z.B. unter www.mags.nrw
- Wir sind verpflichtet, die Kontaktdaten alle Mieter und Fahrer zur Nachverfolgung von Infektionsketten zu dokumentieren. Bedingung ist daher jeweils die Vorlage eines deutschen Personalausweises (oder Reisepasses mit aktueller Meldebestätigung) bei Fahrzeugübergabe
- Während der gemeinsamen Probefahrt, die mit max. zwei Personen stattfinden darf, muß vom jeweiligen Beifahrer ein Mund-Nase-Schutz getragen werden
- Wir betreten unsere geschlossenen Räumlichkeiten nicht mit Kunden - für regnerische Tage halten wir für die Dauer der Fahrzeugabholung/-rücknahme Regenschirme bereit